Ordnungswidrigkeiten-Check-Upload
Sie wünschen sich anwaltliche Unterstützung durch unsere Kanzlei?
Bitte übermitteln Sie uns das Ihnen vorliegende Dokument (z.B. Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid). Wir rufen Sie schnellst möglich zurück (in der Regel am darauffolgenden Arbeitstag außer an Samstagen). Beachten Sie, dass wir erst nach unserem Rückruf für Sie tätig werden. Bis dahin prüfen wir auch keine Unterlagen oder Fristen, so dass ggfs. zu einer Fristwahrung erforderliche Erklärungen vor einer Besprechung mit Ihnen nicht von uns abgeben werden. Daran ändert auch eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht nichts, die wir für ein eventuelles Tätigwerden benötigen. Wir empfehlen die Übermittlung einer Vollmacht im Rahmen des Dokumenten-Uploads vorsorglich im Hinblick auf ein noch zu erteilendes Mandat. Dieses kommt erst zu Stande, wenn Sie uns am Ende des Gesprächs mit unserer/m Anwältin/Anwalt nach entsprechender Erörterung mit einem Tätigwerden beauftragen und wir diese Beauftragung annehmen. Erst hiernach können Ihnen oder einem ggfs. eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherer Kosten entstehen.